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Corona Aktuell



Mit in Krafttreten der Sächsischen Corona Schutzverordnung zum 08.11.2021 ist Sport im Verein wie folgt möglich:

Es dürfen sich maximal 10 Personen zum Sporttreiben treffen. In der Zählung werden Geimpfte, Genesene sowie Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre nicht berücksichtigt.

Das Erbringen eines negativen Testnachweises (nicht älter als 24 Stunden) besteht nach wie vor für diejenigen, welche keinen Impf- bzw. Genesennachweis vorlegen können und nicht mehr der Schulpflicht nachkommen. Kinder bis 6 Jahre sind von der Testpflicht befreit.

Bei Eintreten der Überlastungsstufe ist Sport im Sportverein nur noch für nachweislich geimpfte und genesene Personen (2G-Regelung) möglich.

Detaillierte Informationen sowie die FAQ'S finden Sie unter dem nachstehenden Link, bzw. auf der Homepage des Landessportbundes Sachs


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